Hygieneplan Corona für die Nutzung des „beccult“ durch zugelassene Gruppen

Inhalt

  1. Unterweisung
  1. Organisation der Nutzung
  1. Persönliche Hygiene
  1. Raumhygiene/Infektionsschutz
  1. Hygiene im Sanitärbereich
  1. Wegeführung
  1. Meldepflicht
  1. Allgemeines

Vorbemerkung

Dieser Hygieneplan gilt für alle von der Gemeinde Pöcking zugelassenen Nutzer des beccult.

Der Hygieneplan ist von allen Nutzern zwingend einzuhalten. Der jeweilige Nutzer/ Veranstalter zeichnet sich für die Einhaltung des Hygieneplans Corona sowie die Durchführung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich.

1. Unterweisung

Im Vorfeld der Nutzung ist es wichtig, dass alle Beteiligte die hohe Bedeutung der Prinzipien des Hygiene-Verhaltens verinnerlicht haben. Hierzu gehören insbesondere, dass der Veranstalter und die verantwortlichen Vertreter die Sinnhaftigkeit der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften den Nutzern erläutern.

Alle Nutzer des beccult sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen hat der verantwortliche Veranstalter die Teilnehmer zu informieren.

2. Organisation der Nutzung

Um den Begegnungsverkehr in und um das beccult und damit Kontakte möglichst zu vermeiden, ist eine Überschneidung zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen grundsätzlich nicht gestattet. Die letzte Nutzungsgruppe jeden Tages hat darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen wieder richtig verschlossen sind.

Eine Lüftung des Saals über die Türen zur Grünfläche muss spätestens nach 1,5 Stunden Nutzung für

20 Minuten, jedoch mindestens für 15 Minuten, durchgeführt werden.

Zum Nachweis von Infektionsketten ist der Veranstalter verpflichtet, über die jeweilige Nutzung eine Teilnehmerliste (Name, Adresse, Tel.-Nr.) zu führen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

3. Persönliche Hygiene

Wichtigste Maßnahmen

–    Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-

/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

–    Im Falle einer akuten Erkrankung innerhalb der Nutzungszeit im beccult soll, soweit vorhanden, ein Mund-Nasen-Schutz angelegt und die betroffene Person unverzüglich nach Hause bzw. zu einem Arzt geschickt werden. Bei Minderjährigen muss die Abholung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

–    Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten.

–    Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

–    Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

–    Gründliche Handhygiene (z. B. nach dem Betreten der Räume, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske)

Die Händehygiene erfolgt durch

  1. a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden

(siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, falls nicht möglich,

  1. b) Händedesinfektion:

Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion- sauberehaende.de). Ein Handdesinfektionsspender befindet sich im Eingangsbereich im Foyer und ist kontaktlos nutzbar.

–        Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

–       Husten- und Niesetikette:

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

–       Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten

Situationen des verstärkten Begegnungsverkehrs, insbesondere im öffentlichen Raum. Mit einer solchen Alltagsmaske (textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal, Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.

–        Trotz Maske sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

 

4. Raumhygiene/Infektionsschutz für Saal, Geräte, Nebenräume, Aufenthaltsräume, und Flure

4.1 Abstand

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss bei allen Begegnungen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.

Das Tragen der Maske ist ab dem Betreten des Gebäudes zwingend. Nach dem Einnehmen des

Sitzplatzes kann die Maske abgenommen werden*.

Bei Verlassen des Sitzplatzes) ist die Maske zwingend anzulegen. Bitte achten Sie bei der Selbstbestuhlung auch auf den nötigen Abstand zwischen den Stühlen und Tischen. Der Abstand zwischen Bühne und 1.Reihe muss mindestens 2m betragen.

4.2 Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Eine Lüftung des Saals über die Türen zur Grünfläche muss spätestens nach 1,5 (bei Konzerten nach 2 Stunden) Stunden Nutzung für 20 Minuten, jedoch mindestens für 15 Minuten, durchgeführt werden.

4.3. Reinigung

Es findet von Seiten der Gemeinde Pöcking eine Reinigung nach jeder Nutzung der Räumlichkeiten statt.

5. Hygiene im Sanitärbereich

Die Toiletten werden weiterhin täglich durch die Gemeinde Pöcking gereinigt und möglichst nach einer starken Verschmutzung desinfizierend gereinigt.

In allen Toilettenräumen stehen für den grundsätzlich ausreichend Flüssigseifenspender, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher bereit, die regelmäßig aufgefüllt werden.

Der Veranstalter hat darauf hinzuweisen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Nutzer aufhalten dürfen. Die Nutzer haben darauf zu achten.

6. Wegeführung

Es ist darauf zu achten, dass es zu keinen Warteschlangen kommt. Auch hier gelten die Abstandsregeln und sind zwingend einzuhalten. Dabei sind die Abstandsregeln und Hygieneregeln strikt einzuhalten. Das gleiche Verfahren muss auch beim Verlassen des Gebäudes eingehalten werden. Für den Saal sollte eine Eingangstür und eine Ausgangstür ausgewiesen werden.

Für das Verlassen des Gebäudes gelten die direkten Türen als Ausgangstüren. Als Eingang sollte die

Seitentür genutzt werden.

7. Meldepflicht

Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in Räumen des beccult ist der

Gemeinde Pöcking umgehend zu melden.

Gemeinde Pöcking, Feldafinger Straße 4, 82343 Pöcking

Telefon-Nr.: 08157/9306-0

8. Allgemeines

Dieser Hygieneplan sowie die spezifische Ergänzung durch den Nutzer sind dem örtlichen

Gesundheitsamt auf Wunsch vorzulegen.

*Ob die Maske auch am Platz zu tragen ist geht aus den jeweils aktuellen Richtlinien hervor.